
Über wichtige Änderungen und Planungen im Unternehmen muss der Arbeitgeber den Betriebsrat vorab informieren. Gerade in wirtschaftlichen Angelegenheiten hat der Betriebsrat Beteiligungsrechte, zu denen vor allem der Wirtschaftsausschuss und Betriebsänderungen gehören. Bei Letztgenannten handelt es sich vornehmlich um den Interessenausgleich und den Sozialplan.
Als Betriebsratsmitglied sollten Sie Ihre Mitspracherechte auch in den wirtschaftlichen Angelegenheiten kennen - auch wenn wirtsch ...
DETAILS
Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Unterstützte Lesegerätegruppen: PC/MAC/eReader/Tablet
Jünger, Jean-Martin
E-Book, 52 S.
Sprache: Deutsch
ISBN-13: 978-3-89236-101-5
Titelnr.: 57429806
Gewicht: 0 g
Verlag Dashöfer GmbH (2015)